Antwort 01.12.2025 von Thomas Hering CDU
Bei nicht zu rechtfertigender oder überzogener polizeilicher Gewaltanwendung gar unter Missbrauch von Amtsstellungen, die dann auch ich als "Polizeigewalt" bezeichnen würde, gelten besonders hohe Maßstäbe. Derartiges sehe ich aber bis Stand dieser Beantwortung nicht und bin dankbar, dass eine solche Lagebewältigung gelungen ist, angesichts der bereits frühzeitigen Gewaltorgien bis hin zu schweren Gefährdungen.