(...) das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde zusammen mit den Sozialpartnern verhandelt und mit unserem Koalitionspartner abgestimmt. Mit diesem erreichen wir deutliche Verbesserungen und beschränken Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktion, nämlich Auftrags- und Urlaubsspitzen abzufedern: Gleicher Lohn nach spätestens neun Monaten, es gilt eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer dürfen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Trotz unserer eigentlich deutlich weitergehenden Vorstellungen muss man festhalten: Mehr war mit CDU und CSU nicht zu machen, die Blockaden und Widerstände auf Unionsseite hinsichtlich der Interessen der arbeitenden Menschen war stärker als beim Mindestlohn. (...)
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(...) Zur Kernfunktion der Arbeitnehmerüberlassung gehört, dass sie vorübergehend erfolgt. Um dies sicherzustellen, haben wir nun eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festgelegt. (...)

(...) Leiharbeit muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden, Ebenso muss die Bezahlung so sein, dass vom ersten Tag an der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit gewährt wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass später auch eine gerechte Rente bezahlt wird. (...)
(...) Eine gute Kinderbetreuung sowie frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Damit junge Menschen ihren Wunsch nach Kindern auch verwirklichen können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt eine wichtige Voraussetzung. (...)