Antwort 27.09.2023 von Michael Breilmann CDU
Die Regierung begründet die Nichtberücksichtigung von Rentenbeziehenden mit der Belastung für den Haushalt und für die Beschäftigten.
Die Regierung begründet die Nichtberücksichtigung von Rentenbeziehenden mit der Belastung für den Haushalt und für die Beschäftigten.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.