Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass in einer solchen lebensbedrohlichen Fluchtsituation die Sicherung des Infektionsschutzes hinten anstehen muss und die aktuell geltende 3G-Regelung in diesen Zügen nicht angewendet wird
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Unabhängig von der niedrigen Impfquote in der Ukraine brauchen die Menschen, die sich nun in andere Länder flüchten, unseren Schutz, da sie um ihr Leben fürchten müssen. Deshalb sollten wir ihnen die Einreise auch unabhängig von den hierzulande geltenden Corona-Regelungen ermöglichen.
Die deutsche Bundespolizei nimmt auf die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine aber große Rücksicht und es wurden auch Corona-Tests an der Grenze angeboten.
Es gelten weiterhin die aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie die Einreiseverordnung. Die Ukraine ist jedoch kein Hochrisikogebiet mehr.
Selbstverständlich galten und gelten auch für Geflüchtete dieselben Abstands- und Hygieneregeln wie für alle anderen hier lebenden Menschen
Selbstverständlich gelten dann auch die selben Regeln wie für alle anderen auch.