Noch ist es uns nicht bekannt, ob die Erkenntnisse aus den Daten für die Finalisierung und Veröffentlichung der Studie genutzt werden können oder hier noch weitere Daten erhoben werden müssen.
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Da es hier um persönliche Dinge geht, kann und werde ich diese nicht auf einem öffentlichen Portal beantworten.
Das Sorgerecht steht beiden Eltern gemeinsam zu, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine abweichende Entscheidung. Das Umgangsrecht garantiert demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind.
Für uns als Fraktion DIE LINKE steht dabei immer das Kindeswohl im Mittelpunkt, weshalb auch familienrechtlich jeder Fall individuell betrachtet werden muss und ein festes Schema für Trennungssituationen wenig zielführend erscheint; für jede Familie muss hier ein eigener Weg und Umgang gefunden werden.
Die CDU ist der festen Überzeugung, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn nach einer Trennung beide Elternteile Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen.