
Antwort 17.09.2021 von Eberhard Sigloch FREIE WÄHLER
Open Source in der Verwaltung - kann und soll eingesetzt werden, dort wo es sinnvoll ist und unter der Berücksichtigung, dass dadurch keine MEHRKOSTEN entstehen.

Open Source in der Verwaltung - kann und soll eingesetzt werden, dort wo es sinnvoll ist und unter der Berücksichtigung, dass dadurch keine MEHRKOSTEN entstehen.

leider ist dieses Problem nur mit einer zusätzlichen externen Evaluation- und Kontrollinstanz effektiv zu lösen.
Schon heute besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit für Bewerberinnen und Bewerber, Stellenbesetzungen rechtlich anzufechten und gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn sie der Meinung sind, dass sachfremde Erwägungen bei der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin eine (entscheidende) Rolle gespielt haben