Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Nadin P. • 01.11.2022
Warum bekommt eine Hausfrau keine Energiepauschale?
Portrait von Nicolas Fink
Antwort 08.11.2022 von Nicolas Fink SPD

Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.

Frage von Nadin P. • 01.11.2022
Warum bekommt eine Hausfrau keine Energiepauschale?
Portrait von Markus Grübel
Antwort 15.11.2022 von Markus Grübel CDU

Wir wollen, dass der Teil des Einkommens, den die Bürger aufwenden müssen, um die gestiegenen Energiekosten zu tragen, nicht auch noch vom Staat besteuert wird. Wir wollen deshalb für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Energieentlastungsbetrag (Freibetrag) bei der Einkommensteuer in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt.

Frage von Nadin P. • 01.11.2022
Warum bekommt eine Hausfrau keine Energiepauschale?
Andrea Lindlohr Bild 2021
Antwort 09.11.2022 von Andrea Lindlohr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine betrifft auch uns hier in Deutschland, und gerade der sprunghafte Anstieg der Energiepreise bringt soziale Härten und wirtschaftliche Gefahren mit sich. Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, alle Arbeitnehmer*innen über die Arbeitgeber*innen mit der Energiepauschale zu entlasten. Dies hatte laut Bundesregierung vor allem administrative Gründe. Mit der aktuellen Regelung gibt es keine Möglichkeit, Erwerbslose zu unterstützen.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 28.10.2022 von Bärbel Bas SPD

Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns dabei durchaus bewusst.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 20.10.2022 von Bärbel Bas SPD

Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns durchaus bewusst. Daher werden wir in den anstehenden Beratungen noch einmal zusätzliche Aspekte in den Blick nehmen und diskutieren – auch mit Blick auf mögliche zusätzliche Entlastungen für diejenigen, die mit Heizöl, Kohle und Holz heizen