Antwort 14.06.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen. Wir ermöglichen durch das neue Lobbyregister nun auch einen transparenten Einblick in die Finanzierungsstruktur der Interessenvertretungen durch verpflichtende Auflistung der Hauptfinanzierungsquellen.