Die Defizite, die vor allem unter den Regierungen der vorangegangenen vier Legislaturperioden aufgelaufen sind, lassen sich vor allem angesichts der zwingendermaßen neu zu bewerteten Bedrohungslage nicht leugnen.
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In meiner Rede vom 27.01.2022 zum Nachtragshaushaltsgesetz habe ich auf die Unaufrichtigkeit der CDU/CSU-Fraktion hingewiesen. Nicht, weil sie grundsätzlich den Weg zum BVerfG einschlägt, sondern weil sie gegen einen Nachtragshaushalt klagt, den sie in Zeiten der Großen Koalition so mitbeschlossen hätte.
Meine Position zum Future Combat Air System (FCAS) habe ich in meiner letzten Nachricht umfassend dargelegt.
Seinerzeit flossen keine Landesgelder in die Plattform.
Den in Ihrer Frage anklingenden Vorschlag, die Überschüsse der Berliner Wasserbetriebe zweckgebunden für die Daseinsvorsorge Wasser vorzusehen, finde ich persönlich eine gute Idee
Der Senat erklärt für das Land Berlin als Anstaltsträger der BWB auf einen Gewinn bei den BWB für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 7,5 Mio. € (netto 4,4 Mio. €) zu verzichten.