
Antwort 30.01.2023 von Peter Beuth CDU
Sehr geehrter Herr K.,

Sehr geehrter Herr K.,
Im Verordnungsentwurf der EU-Kommission geht es nicht um eine flächendeckende Chatkontrolle, bei der die Behörden Bürger Europas überwachen und abhören.
Wir von der Union begrüßen die von der Verordnung verfolgte Zielrichtung. Der sexuelle Missbrauch von Kindern muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden.
Vermieter sind nach dem Datenschutzrecht verpflichtet, mit den ihnen bekannt werdenden personenbezogenen Daten ihrer Mieter sorgsam umzugehen und sie nur für rechtmäßige Zwecke zu verwenden.
In den Mitgliedsstaaten der europäischen Union hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.