Antwort 21.09.2021 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir sprechen uns dafür aus, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern.
Wir sprechen uns dafür aus, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern.
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne direkt beantworten möchte.