Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.
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Wenn Sie mir jedoch Ihre konkrete Petition nennen, kann ich den aktuellen Sachstand der Bearbeitung bei der entsprechenden Stelle gern für Sie erfragen und um Antwort an Sie bitten.
Ich unterstütze Ihr Anliegen. Aktuell kämpfe ich zudem gegen CDU/CSU, FDP und AfD, die das stabile Rentenniveau und die Rente mit 63/65 abschaffen wollen.
Für weitere Fragen können Sie sich stets an das Sekretariat des Petitionsausschusses wenden.
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Nach einem Beratungsprozess beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur Hilfsmittelrichtlinie wurden nach meiner Kenntnis konkrete gesetzliche Änderungen im Mai des vergangenen Jahres in den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aufgenommen. Dies war ein erster wichtiger Schritt. Sie fragten insbesondere, ob das Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschiedet wird.