Antwort 30.04.2026 von Joachim Ebmeyer CDU
Einen ausgewiesenen Steuermehrbetrag, speziell durch Rohölpreissteigerungen wird nicht erfasst, da die Steuern nicht nach Rohölpreisanteil aufgeschlüsselt erfasst werden.
Einen ausgewiesenen Steuermehrbetrag, speziell durch Rohölpreissteigerungen wird nicht erfasst, da die Steuern nicht nach Rohölpreisanteil aufgeschlüsselt erfasst werden.
Es wird von der Bundesregierung niemand im Stich gelassen, im Gegenteil. Mit dem Energiesofortprogramm setzt die Bundesregierung ein klares Signal: Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen werden spürbar entlastet.
Die aktuellen Kraftstoffpreise stellen für Pendlerinnen und Pendler sowie all jene, die auf das Auto angewiesen sind, eine erhebliche Belastung dar.