Antwort 14.11.2023 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Ich bitte um Verständnis, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
Ich bitte um Verständnis, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
Als Teil der Bundesregierung kann ich mich generell nicht zu Verbotsüberlegungen äußern, da ansonsten die Wirksamkeit behördlicher Maßnahmen gefährdet ist.
Dieses Selbstverteidigungsrecht leitet sich aber aus dem Völkerrecht ab.
Eine langfristige und nachhaltig Lösung kann es nur geben, wenn die relevanten Akteure der Region auf dem Weg dorthin eingebunden sind.