Antwort 06.02.2023 von Felix Reifschneider FDP
Das Bildungsangebot darf sich nur anhand der individuellen Fähigkeiten und der eigenen Leistungsbereitschaft differenzieren, nicht nach Herkunft.
Das Bildungsangebot darf sich nur anhand der individuellen Fähigkeiten und der eigenen Leistungsbereitschaft differenzieren, nicht nach Herkunft.
Diese grundlegenden Freiheiten, die die bayerischen Lehrpläne bieten und die damit auch Spielraum zur Aufarbeitung coronabedingter Defizite lassen, werden ergänzt um spezielle, auf die Folgen der Pandemie zugeschnittene Maßnahmen
Das Recht auf Bildung gehört zu den anerkannten Menschenrechten. Dabei spielt die Familie noch vor Schule und Gesellschaft eine zentrale Rolle.

Mehr Geld in Bildung, Schule reformieren, keine Impfpflicht, Corona-Krise aufarbeiten, Kinder vor Maßnahmen schützen. Mehr Ideen stehen im ausführlichen Text.
Berufen Sie sich auf den Beutelsbacher Konsens.