Das Informationsfreiheitsgesetz muss auch in Zukunft weiterhin die Möglichkeit eröffnen, dass Pressevertreter und zivilgesellschaftliche Organisationen Informationen abrufen können.
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m Sinne eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Auskunftsrechten sowie dem besseren Schutz kritischer Infrastruktur und Anforderungen der Spionage- und Terrorabwehr wollen wir das Informationsfreiheitsgesetz daher maßvoll reformieren. Wir wollen das Gesetz verständlicher und transparenter gestalten und die Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse fokussieren.
Es darf jedoch nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung von mir und uns als Fraktion geben.
Als Grüne Bundestagsfraktion erteilen wir dem gesellschaftspolitischen Rollback eine klare Absage und setzen uns für die Stärkung staatlicher Transparenz ein.
Bitte erlauben Sie mir ein offenes Wort: Hier befindet sich noch alles im Fluss. Momentan ist noch unklar, wie eine mögliche Reform des IFG konkret aussehen soll. Es ist gut, dass Sie Ihre Bedenken frühzeitig äußern. Aber erst einmal muss aus diesen Plänen ein Referenten- resp. Gesetzesentwurf der Bundesregierung erwachsen, ehe das IGF im Bundestag beraten werden kann. Bevor es aber noch keinen Gesetzentwurf gibt, kann ich auch nicht sagen, wie ich dazu stehe.