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Mein parlamentarischer Schwerpunkt liegt auf den Themen der Inneren Sicherheit
Da bislang lediglich ein Referentenentwurf vorliegt, bitten wir um Verständnis, dass eine vertiefte rechtliche Prüfung, etwa durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, sinnvollerweise erst auf Grundlage des späteren Regierungsentwurfs erfolgen kann.
Das Parlament wird sich also erst im späteren Verfahren mit dem Entwurf inhaltlich auseinandersetzen. Ohne Frage wird der Entwurf auch in den parlamentarischen Beratungen verfassungsrechtlich geprüft werden. In der Regel werden Sachverständigen-Anhörungen durchgeführt, im Zuge derer Experten von den Fraktionen benannt und angehört werden.
Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten ist derzeit in Beratung im Haushaltsausschuss, der Gesetzentwurf wird dann Ende Mai vom Parlament verabschiedet und rückwirkend in Kraft treten.