Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 07.03.2022 von Renata Alt FDP
Antwort 22.11.2021 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 22.09.2021 von Roman Senga FDP
An welcher Stelle genau habe ich mich nach Ihrer Meinung nicht stark genug für "die Wahrung der Grundrechte und Achtung des Grundgesetzes" eingesetzt?
Antwort ausstehend von Helge Braun CDU
Antwort 10.12.2021 von Thomas Heilmann CDU
Mit den insgesamt vier Gesetzen zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Gesetzgeber notwendige Anpassungen des IfSG vorgenommen, um auf das dynamische Pandemiegeschehen angemessen reagieren zu können.