Antwort 18.04.2024 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Thema liegt außerhalb meines persönlichen Expertisengebiets.
Das Thema liegt außerhalb meines persönlichen Expertisengebiets.
Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt nicht nur als Beitragsgrenze, sondern begrenzt auch die Renten der Höhe nach. Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Die Beiträge sollten unabhängig von privater oder gesetzlicher Kasse identisch sein. Langfrisitig setze ich mich für eine solidarische Bürgerversicherung ein.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt es, damit festgelegt werden kann, bis zu welcher Höhe die beitragspflichtigen Einnahmen von GKV-Versicherten für die Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden