Bisher deuten sich keine Vorhaben der Bundesregierung an, am Urheberrechtsgesetz in der von Ihnen gewünschten Richtung etwas zu ändern
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort 07.03.2023 von Gregor Gysi Die Linke
Antwort 26.04.2023 von Rolf Mützenich SPD
Die Nutzung von sozialen Netzwerken oder digitalen (Klein-)Anzeigenportalen nehmen stetig zu und gehören längst zum Alltag der meisten Menschen. Dies muss auch im Urheberrecht berücksichtigt werden.
Antwort 27.02.2023 von Stephan Brandner AfD
Das Urteil des LG Köln geht aus meiner Sicht nicht nur zu weit sondern auch völlig fehl. Insofern ist die Einschätzung des von Ihnen genannten Artikels zu teilen. Inwieweit hiergegen parlamentarisch vorgegangen werden kann, werden wir prüfen.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil von früheren Entscheidungen, insbesondere der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 57 UrhG, abweicht, müsste im Einzelnen überprüft werden.
Antwort ausstehend von Petr Bystron AfD