Antwort 09.02.2024 von Carsten Linnemann CDU
Direkte Kommunikation bevorzugt
Direkte Kommunikation bevorzugt
Als Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII würde Sie dies nicht betreffen.
Es gibt keine Minderung der Grundsicherung.
Durch diese Neufassung wurden die früheren Freibeträge zusammengefasst und gleichzeitig erhöht.