Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedem Verdacht einer verfolgbaren strafbaren Handlung von Amts wegen nachzugehen
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedem Verdacht einer verfolgbaren strafbaren Handlung von Amts wegen nachzugehen
Wenn Sie persönlich der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen §348 StGB vorliegt, was ich persönlich nicht prüfen kann, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Polizei.
Der russische Präsident ist sogar ein Mörder und Kriegsverbrecher.
Um dem Anspruch nach einem modernen und transparenten Staat gerecht zu werden und die eignen Kenntnisse über Informationspflichten zu vertiefen, sollten sich die Behörden diesen Vorgängen nach meinem Dafürhalten aus den oben beschriebenen Gründen im Regelfall selbst annehmen und die anwaltliche Vertretung auf das notwendige Minimum beschränken.