Antwort 04.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Auf die ausführliche Antwort des zuständigen Ministers, Joachim Herrmann wird verwiesen.
Auf die ausführliche Antwort des zuständigen Ministers, Joachim Herrmann wird verwiesen.
Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Als CDU/CSU haben wir eine sehr klare Linie: Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, weder in Parlamenten noch auf kommunaler Ebene.
Verbotsverfahren nur bei großer Erfolgsaussicht. Das ist noch nicht gegeben. Bis es soweit ist: Probleme lösen und die AfD inhaltlich stellen.