Inzwischen ist entschieden: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in namentlicher Abstimmung beschlossen. Für die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das: Sie wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben – und zwar dauerhaft wirksam, weil von diesem höheren Niveau aus in den Folgejahren weiter dynamisiert wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.07.2026 von Tim Klüssendorf SPD
Antwort 27.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Antwort 03.07.2026 von Emmi Zeulner CSU
Frau Zeulner ist bewusst, dass eine Reform unumgänglich ist, weil der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sich nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppeln darf
Antwort 27.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
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Antwort 27.04.2026 von Nina Warken CDU
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