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Bei beihilfeberechtigten Witwen und Witwern, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, besteht bereits ein eigenständiger und vollumfänglicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes
Der dbb kann als Interessenvertretung natürlich Forderungen aufstellen; Beamte selbst dürfen jedoch nicht streiken.
Inzwischen ist entschieden: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in namentlicher Abstimmung beschlossen. Für die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das: Sie wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben – und zwar dauerhaft wirksam, weil von diesem höheren Niveau aus in den Folgejahren weiter dynamisiert wird.
Ja, ich setzte mich für ein einheitliches Versicherungssystem ein, dass auch Beamtinnen und Beamte sowie Selbständige—und ebenfalls Bundestags- und Landtagsabgeordnete—in die gesetzliche Krankenkasse und Rentenversicherung einbezieht.