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Während für normale Beamte im Bundesbeamtengesetz geregelt ist, dass sie bei grober Fahrlässigkeit finanziell haften müssen, fehlt eine solche Haftungsnorm im Bundesministergesetz, warum ist das so?

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Frage von Frank B. •

Während für normale Beamte im Bundesbeamtengesetz geregelt ist, dass sie bei grober Fahrlässigkeit finanziell haften müssen, fehlt eine solche Haftungsnorm im Bundesministergesetz, warum ist das so?

Sehr geehrter Herr Frei,

diese Frage bewegt mich und wenn man mit KI unterwegs ist, so verweist einem die google-KI darauf dass, Beatrix von Storch oder Stephan Brandner das Thema immer mal wieder einbringen würden. Ich bin weit davon entfernt was für die AfD übrig zu haben, ganz im Gegenteil, ich bin der Meinung die Marktwirtschaft funktioniert super und war auch gut gedacht, es braucht die Politik als Korrektiv wie mit der sozialen Marktwirtschaft angedacht war, allerdings braucht es wohl für die Zukunft mehr der Korrektiven. Ob "Gutes Tun" von Markus Gabriel mit dem ethischen Kapitalismus die alleinige Lösung ist weis ich nicht. Aber wäre es nicht sinnvoll gleiches Recht für Alle gelten zu lassen? Somit die Haftung von Beamten und Ministern anzugleichen? Es ist als Normalbürger schwer zu verstehen warum für den Bürger, den Beamten und den Minister unterschiedliche Haftungsnormen bestehen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

ich kann grundsätzlich nachvollziehen, dass es aus Sicht mancher Bürger nicht immer leicht verständlich ist, warum für Beamte und Bundesminister unterschiedliche Haftungsregelungen gelten. Rechtlich sind die beiden Fälle allerdings nicht ohne Weiteres gleichzusetzen: Bundesminister stehen in einem besonderen verfassungsrechtlichen Amtsverhältnis, während für Beamte das allgemeine Beamtenrecht mit eigenen Haftungsregeln gilt. Grundsätzlich würdigt diese Unterscheidung untereinander, als auch zwischen privatrechtlichen Marktteilnehmenden bzw. den Bürgern das besondere Verhältnis von Staatsbediensteten zu Ihrem Dienstherrn. In meinen Augen hat sich die Systematik bewährt. Das zeigt sich für mich auch ein Stück weit daran, dass Sie in den vielen Jahren meiner politischen Arbeit der Erste sind, der sich daran stört.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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