In der Tabelle über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit gibt es eine unglückliche Rundungspraxis, deshalb steht bei „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ eine Finanzwirkung von 0,0 Mrd. Euro.
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Antwort 02.04.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Ates Gürpinar Die Linke
Antwort 30.04.2026 von Christos Pantazis SPD
Für homöopathische Behandlungen und Präparate liegt nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin kein belastbarer Wirksamkeitsnachweis über einen Placeboeffekt hinaus vor. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Finanzierung durch die Solidargemeinschaft nicht für sachgerecht.

Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU
Antwort 21.04.2026 von Stephan Brandner AfD
Danke für Ihre Frage. Hierüber sind mir nur teilweise Daten bekannt.
Antwort 04.06.2026 von Thomas Röwekamp CDU
Die Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist historisch gewachsen und bundesrechtlich geregelt. Die Vielzahl an Krankenkassen ist Ergebnis eines wettbewerblich organisierten Systems.