Antwort 17.06.2024 von Christian Dürr FDP
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln
Der Begriff des erheblichen Vermögens wurde in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II konkretisiert
Laut Bundesgesetzgebung gehört der Erwerb einer Brille derzeit grundsätzlich nicht zu den Leistungen, für die der Staat finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-empfängerinnen und -empfänger bereitstellt