Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.04.2024 von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 03.07.2024 von Carmen Wegge SPD
Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir zwar einzelne Aspekte der Beamtenprivilegien kritisch hinterfragen, aber keinen radikalen Abbau anstreben. Stattdessen sollten wir uns auf eine Modernisierung und Stärkung des öffentlichen Dienstes fokussieren, um ihn wettbewerbsfähig und attraktiv zu halten.
Antwort 04.03.2024 von Heike Baehrens SPD
Insgesamt braucht es einen Übergangsprozess, der auch bestehende Ansprüche im Blick hat. Und natürlich braucht es für ein solches Vorhaben eine entsprechende politische Mehrheit.
Antwort 18.12.2023 von Claudia Raffelhüschen FDP
Bundestagsabgeordnete haben in 2023 keinen Inflationsausgleich von 3000 Euro erhalten. Geschaffen wurde eine Regelung, dass der öffentliche Dienst diese Ausgleichszahlung erhalten kann.
Antwort 15.12.2023 von Björn Thümler CDU
Der Finanzminister hat im Landtag eine höhengleiche Umsetzung zugesagt.