Antwort 08.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Solarpflicht soll nur auf den Dächern gelten, wo es wirtschaftlich und technisch möglich und aus Denkmalschutzgründen zulässig ist.
Eine Solarpflicht soll nur auf den Dächern gelten, wo es wirtschaftlich und technisch möglich und aus Denkmalschutzgründen zulässig ist.
Der Denkmalschutz steht daher nicht grundsätzlich über dem Klimaschutz.
Bürokratische Hürden für die Nutzung des Stroms vom eigenen Dach wollen wir auch abbauen, Eigenverbrauch und Direktvermarktung stärken. Es ist uns generell ein Anliegen unsere Verwaltung zu modernisieren und unnötige Bürokratie abzubauen.