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Im Koalitionsvertrag haben wir verabredet, das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht entsprechend den Anforderungen des EuGH anzupassen.
Das Demokratieprinzip verlangt, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert, dass sich alle staatliche Gewalt über eine ununterbrochene Legitimationskette auf das Volk zurückführen lassen muss. Dies gilt auch für die Justiz.
Der Schutz vor Gewalt ist uns als Fortschrittskoalition und mir als Bundesjustizminister ein wichtiges Anliegen. Ressortübergreifend wollen wir eine politische Strategie gegen Gewalt entwickeln.
Nein, das kann ich mir nicht vorstellen, ich wüsste nicht, welche Vorteile das für unsere Gesellschaft haben soll.
Sobald ein entsprechender Vorstoß der Ampel vorliegt, werden wir als Opposition diesen gründlich prüfen.