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Betriebsrenten sind, anders als etwa die gesetzliche Rentenversicherung, kein einheitliches System, sondern sie sind zwangsläufig und naturgemäß an den jeweiligen Arbeitgeber bzw. an den jeweiligen Arbeitsvertrag geknüpft. Von daher spiegeln sie die sehr vielschichtige Arbeitsrealität wider.
Alle Rentnerinnen und Rentner haben die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
Im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten braucht es bei den Bundesbeamten erst ein Gesetz, um die Inflationsprämie zu zahlen.
Die Inflationsausgleichszahlung erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Die Prämie ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen.