Solange das Ungeborene nicht lebensfähig ist und die Schwangerschaft z.B. durch eine Vergewaltigung zu Stande kam, muss die Mutter straffrei über eine Abtreibung entscheiden dürfen.
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Antwort 13.09.2021 von Alexander Denner dieBasis
Antwort 16.09.2021 von Torsten Schweiger CDU
ich sehe in der „Ehe für alle“ kein Problem. Dieses nun institutionalisierte zivilrechtliche Konzept trägt auch zur Antidiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei.
Antwort ausstehend von Mathias Weiser AfD
Antwort 23.09.2021 von Martina Stamm-Fibich SPD
Die SPD ist der Auffassung, dass Verantwortung nicht am Trauschein hängt. Wer an Familie denkt, muss deshalb immer auch die Situation von Trennungsfamilien im Blick haben.
Antwort 23.09.2021 von Stefan Müller CSU
Da viele familienrechtliche Vorschriften im Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht der neuen Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien oftmals nicht mehr gerecht werden, werden meine Partei und ich mich in diesem Bereich für Anpassungen einsetzen.
Antwort 14.12.2021 von Tiemo Wölken SPD
Die Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung ist immer eine schwierige Abwägung im Einzelfall.