Nicht sinnvoll.
Für strafrechtlich relevante Vorgänge sollte die Polizei konsultiert werden, nicht eine anonyme Meldestelle.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ein Verbot von Tabak und Alkohol wird es in Deutschland nicht geben. Es gibt gerade mit Blick auf die direkte Einwirkung auf das Gehirn entscheidende Unterschiede zwischen dem Genuss von Alkohol, natürlich in Maßen, und dem Gebrauch von Cannabis. Das muss hier nicht näher erläutert werden, weil es allgemein bekannt ist.
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelpartner darauf verständigt, bei der Alkohol- und Nikotinprävention verstärkt auf Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen zu setzen und die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis zu verschärfen
Nicht nur die öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages hat, auch von wissenschaftlichen Experten massive Warnungen vor dieser Freigabe ergeben, die von ideologisch einseitigen Verfechtern einer sogenannten „liberalen", de facto aber Menschen und ihre Gesundheit gefährdenden Freigabe von Drogen, hier Cannabis, bewusst ignoriert, teils sogar diffamiert wurden.
Ich halte eine Null-Toleranz-Regel im Straßenverkehr für geboten, zumindest bis hier mehr Erkenntnisse vorliegen. Vorschnelle Experimente mit Richtwerten verbieten sich angesichts der schlimmen Folgen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis - so wie aller Drogen - haben kann.
entscheidend für mich ist die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und auch unbeteiligter Dritter.