Die Doppik und die Kameralistik gelten heute, wie Sie wissen, als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) kann die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a HGrG (staatliche Doppik) gestaltet werden.
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Antwort 03.06.2025 von Dennis Rohde SPD
Antwort 09.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Das ist eine Frage, die bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags innerhalb der Koalition zu klären ist
Antwort ausstehend von Philipp Amthor CDU
Antwort 03.06.2025 von Tarek Al-Wazir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich bin nicht mehr Mitglied des Hessischen Landtags, sondern des Deutschen Bundestags. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, Ihre Fragen an eine oder einen hessischen Landtagsabgeordneten zu stellen.
Antwort 28.04.2025 von Thomas Dörflinger CDU
Grundsätzlich steht die CDU für eine Verwaltung, die Bürgerrechte achtet, Beschwerden sorgfältig prüft und auf Eingaben zeitnah und nachvollziehbar reagiert
Antwort ausstehend von Richard Seelmäcker CDU