Antwort 12.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Die Abwehr möglicher antidemokratischer Bestrebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter.

Sehr geehrter Herr K.,
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.