Antwort 18.04.2023 von Thorsten Frei CDU
Unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter.
Unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter.
Eine Überregulierung und Detailsteuerung der Hochschulen, wie sie durch die jüngste Novelle des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen wurde, sehe ich kritisch. Sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftsstandortes
innovative, zukunftsorientierte digitale Transformation; Zukunftslabore, u.a. die Forschung Pflege und Robotik. Biologisierung der chemischen Industrie.
Vielmehr brauchen wir eine umfassende Reform des Bologna-Prozesses hin zu einer offenen, sozialen und demokratischen Hochschule.