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wenn jemand dreimal dieselbe Prüfung nicht besteht, dann sollte der oder die Betroffene sich vielleicht fragen, ob ein anderer Studiengang den eigenen Interessen mehr entspricht. Es ist also auch eine Motivation für Studierende sich fachlich neu zu orientieren.
Unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter.
Eine Überregulierung und Detailsteuerung der Hochschulen, wie sie durch die jüngste Novelle des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen wurde, sehe ich kritisch. Sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftsstandortes