Antwort 16.11.2022 von Alexander Salomon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 01. Dezember 2020 haben Sie als Mieter das Recht auf eine eigene Wallbox zum Laden eines Elektroautos an einem gemieteten Stellplatz.
Seit dem 01. Dezember 2020 haben Sie als Mieter das Recht auf eine eigene Wallbox zum Laden eines Elektroautos an einem gemieteten Stellplatz.
Alle Infos rund um die Förderregeln finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Für uns als CDU/CSU sind daher gleiche Rahmenbedingungen für alle klimafreundlichen Technologien wichtig. Ob Batterie, Wasserstoff oder E-Fuels – dies ist keine Frage des Entweder-oder, sondern des Sowohl-als-auch.
Einen Automatismus, wie z. B. das Ablaufen der Probezeit, halte ich nicht für zielführend, da das Fahren mit Schaltgetriebe bestimmte Kenntnisse erfordert, die nicht allein durch Fahrpraxis mit einem Automatikgetriebe erlernt werden kann