Antwort 14.05.2024 von Alexander Dobrindt CSU
vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags verweise.
vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags verweise.
Vielmehr sind wir als Gesellschaft insgesamt gefragt, diesem Trend entgegenzuwirken.
Gewalt ist zu verurteilen. Politische Stimmung sehr aufgeheizt, Diskurs selten möglich.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Über die persönliche Eignung eines Politikers entscheiden in unserer Demokratie vor allem die Wähler. Ich werde mich weiterhin für ihre Anliegen engagieren.