Antwort 02.02.2026 von Tanja Machalet SPD
Ich kann dir jedoch versichern, dass meine Kolleginnen und Kollegen in den Verhandlungen so viel wie möglich herausgeholt haben.
Ich kann dir jedoch versichern, dass meine Kolleginnen und Kollegen in den Verhandlungen so viel wie möglich herausgeholt haben.
Es gibt keine amtliche Statistik zu den so genannten Totalverweigerern. In einem aktuellen IAB-Forschungsbericht wird auf "extrem geringe" Fallzahlen der Leistungsminderungen hingewiesen.

Das dahinterliegende Anliegen, dass sich Arbeit lohnen muss und wer arbeiten kann auch arbeiten soll, teile ich ausdrücklich.
Uns ist es wichtig, die Debatte zur Grundsicherung zu versachlichen und im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu guten Lösungen zu kommen.
Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig.