(...) ich werde mich für eine Änderung der Landesverfassung einsetzen, um die Möglichkeiten direkter Demokratie auszuweiten. Dazu gehören für mich auch obligatorische Volksentscheide. (...)
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(...) es ist richtig, dass der Hamburger Senat das Hamburgische Verfassungsgericht angerufen. Der Senat ist dazu verpflichtet, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Volksinitiative hat. (...)
(...) Auch Bayern hat sehr gute Erfahrungen gemacht. Deshalb habe ich Sympathie für die gesenkten Quoren etc. die für Land und Kommunen auf Landesebene beschlossen wurden. (...)
(...) Politisch interessant ist die Erleichterung der Bürgerbeteiligung. Diese sehe ich nicht als Konflikt mit der parlamentarisch organisierten Entscheidungsfindung. (...)
(...) Schon die hohen Hürden für Senat und Bürgerschaft bei Einleitung des Verfahrens stellen sicher, dass die Volksgesetzgebung nicht geschwächt wird. Außerdem sind die bestehenden Instrumente in der Ausgestaltung des Bürgerschaftsreferendums mit einbezogen worden: Bereits laufende Volksinitiativen oder Volksbegehren haben nach dem Beschluss der Bürgerschaft über die Einleitung eines Referendums die Wahl: Sie können entscheiden, ihre Vorlage als Gegenvorlage dem Referendum beizufügen und werden damit fair und gleichrangig in den Kontext der Willensbildung einbezogen. (...)