Antwort 14.03.2022 von Helge Braun CDU
Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wird durch die jeweilige Kommune bestimmt und kann nicht vom Bund beeinflusst werden.
Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wird durch die jeweilige Kommune bestimmt und kann nicht vom Bund beeinflusst werden.
Ich bin als ehrenamtlicher Geschäftsführer tätig
Zum einen ist unser Ziel, dass wir Kommunen verloren gegangenen Handlungsspielraum im Werben um Unternehmen und dem Einzelhandel vor Ort zurückgeben.
Der Umstieg auf eine klimaneutrale Mobilität muss über marktwirtschaftliche Anreize gelingen
Es darf nicht sein, dass die Eigentümer*innen der Waren in Zollfreilagern nicht gemeldet werden müssen, und dass auch ein Wechsel der Eigentümer*innen während der Lagerung ohne Benachrichtigung des Zolls erlaubt ist. Darüber hinaus gibt es erhebliche Lücken in der Kontrolle.