Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.
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Antwort 20.09.2022 von Eike Holsten CDU
Antwort 15.09.2022 von Rainer Fredermann CDU
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Antwort 28.09.2022 von Tim Wook SPD
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.
Antwort 16.09.2022 von Tanja Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
es ist wichtig, die Menschen in dieser Zeit zu unterstützen.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) vom 12.07.2022?
Antwort 14.09.2022 von Jörn Schepelmann CDU
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt. Allerdings sehen bereits Gesetze und Gesetzesentwürfe in Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern in Teilen vergleichbare Regelungen vor.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) vom 12.07.2022?
Antwort ausstehend von Ulf Thiele CDU