Die Umsetzung geht also ihren geregelten Gang, das Gesetz wird zeitnah vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten rechne ich im Juni 2024. (im Gesetz wurde festgelegt, dass das Gesetz 3 Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt)
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Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Ramona Storm AfD
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD
Mit der Reform werden auch alle Regelungen zur Optionspflicht abgeschafft. Der bisherige § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Optionspflicht regelt, wird ersatzlos gestrichen.
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD
Es ist also wichtig, weiter für die positiven Effekte der Reform in Bezug auf die Offenheit unseres Landes, die demokratische Teilhabe und das gleichberechtigte Zusammenleben zu werben.
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden.
Antwort 28.02.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.