Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig, um eingebürgert werden zu können - das war bereits vor der aktuellen Staatsangehörigkeitsreform so und wurde auch mit der Reform nicht geändert.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.05.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 15.04.2024 von Joachim Herrmann CSU
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.
Antwort ausstehend von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Antwort 04.04.2024 von Sören Pellmann Die Linke
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Anrechnung von Zeiten der Fachschulausbildung in der DDR.
Antwort 20.03.2024 von Timo Schisanowski SPD
Da Bildungspolitik politisch auf Landesebene verantwortet wird, wenden sie sich gerne an die Verantwortlichen im Land NRW, z.B. an das Ministerium für Schule und Bildung und/oder an die jeweiligen BildungspolitikerInnen der demokratischen Parteien im NRW-Landtag
Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Ich stimme Ihnen zu: Arbeit ist die beste Integration. Dennoch ist im Grundgesetz festgelegt, dass niemand in Deutschland zu einer Arbeit gezwungen werden kann.