Antwort 22.04.2025 von Julian Schwarze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens (für den Neubau und die Freiflächen) sollen im Mai 2025 durch alle Beteiligten vorgestellt werden.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens (für den Neubau und die Freiflächen) sollen im Mai 2025 durch alle Beteiligten vorgestellt werden.
Nein, mir ist nicht bekannt, welche Daten von ukrainischen Flüchtlingen erhoben werden. Fakt ist, dass zu Beginn des Krieges sehr schnell eine pauschale Lösung für Zugang und auch Versorgung für alle Ukrainer durch die EU und auch Deutschland beschlossen wurde, um unkompliziert und unbürokratisch zu helfen.
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.