Antwort 31.03.2021 von Natascha Kohnen SPD
(...) Der Bundesgesetzgeber hat den Kiesabbau planmäßig dem Außenbereich zugewiesen. (...)
(...) Der Bundesgesetzgeber hat den Kiesabbau planmäßig dem Außenbereich zugewiesen. (...)
(...) Ohne die gesetzliche Privilegierung wäre Kiesgewinnung fast unmöglich. (...)
(...) Der Kiesabbau muss zwingend im Außenbereich stattfinden, da er naturgemäß nicht in bebauten und bewohnten Gebiet stattfinden kann (...)
Sehr geehrter Herr Sturm,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage
(...) Neue Baugebiete müssen gut begründet sein (...)