Antwort 24.02.2022 von Gregor Gysi Die Linke
Das Problem ist, dass ich einerseits dafür bin, dass Menschen auch im Homeoffice tätig sein können, wenn sie denn wollen.
Das Problem ist, dass ich einerseits dafür bin, dass Menschen auch im Homeoffice tätig sein können, wenn sie denn wollen.
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde dem Betriebsrat ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit eingeräumt
Über Leistungen der beruflichen Weiterbildung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht grundsätzlich nicht.