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Ich sehe hier die Gefahr, dass auch ggf. unschuldige Personen öffentlich/online an den Pranger gestellt werden könnten, was im Zweifelsfall der privaten Strafverfolgung Tür und Tor öffnet und definitiv kein wünschenswerter Zustand wäre
Natürlich kann man das. Die Resolution des Europarats, auf die Sie anspielen, hat leider keine verpflichtende Wirkung.
Wir werden in der künftigen Koalition im Bund den Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern verschärfen und wirksamer gestalten.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, weitere Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Kostenerstattungen für Abmahnungen zu untersuchen.