Antwort 10.08.2026 von Götz Frömming AfD
Ein langes Studium - v.a. in Studiengängen, für die es keinen ausreichenden Bedarf gibt - kann nicht per se das Recht auf ein hohes Gehalt begründen.
Ein langes Studium - v.a. in Studiengängen, für die es keinen ausreichenden Bedarf gibt - kann nicht per se das Recht auf ein hohes Gehalt begründen.
Der Grundsatz, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden soll, ist richtig und wichtig. Gleichzeitig müssen bei der Bezahlung auch Unterschiede in Verantwortung, Qualifikation und Tätigkeit berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass bestehende Regelungen transparent sind und faire Tarifstrukturen gestärkt werden.
Wer Patientenversorgung sichern will, darf Praxisrisiken nicht sozialisieren.